Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Umfang und Geltung
1.1 Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im gesamten Geschäftsverkehr der
Handelsagentur Matthias Grausam (nachstehend „Auftragnehmer“ genannt),
insbesondere für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der
Handelsagentur Matthias Grausam, soweit nicht abweichende Bestimmungen
schriftlich vereinbart wurden. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen
gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie bei
späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
1.2 Abweichende allgemeine
Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern der Handelsagentur Matthias
Grausam (insbesondere Bestellern, Auftraggebern und Käufern, nachstehend
einheitlich als „Auftraggeber“ bezeichnet) finden keine Anwendung.
Insbesondere wird Gegenbestätigungen von Auftraggebern unter Hinweis auf
deren Geschäftsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebote und Bestellungen
2.1
Angebote des Auftragnehmers sind stets, insbesondere hinsichtlich der
Preise, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen
freibleibend und unverbindlich.
2.2 Bestellungen gelten erst dann als vom Auftragnehmer angenommen, wenn sie von ihm schriftlich bestätigt wurden.
2.3
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen wird allein
durch dessen schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt.
2.4
Technische Änderungen sowie gestalterische Abweichungen von
Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen
Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge
des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus
Rechte gegen den Auftragnehmer hergeleitet werden können.
3. Lieferung, Leistungserbringung und Gefahrenübergang
3.1
Erfüllungsort für die Lieferung, für vom Auftragnehmer zu erbringenden
Leistungen, eine mögliche Nacherfüllung und Zahlungen ist der
Geschäftssitz des Auftragnehmers.
3.2 Versand erfolgt nach Wahl des
Auftragnehmers und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Versand und die
kaufmänische Abwicklung erfolgt durch unseren Partner Marcus Grausam
(German Luge, In der Haselpiont 11, 83708 Kreuth) an welchen auch alle
zur Auftragserfüllung notwendigen Daten weitergeleitet werden.
3.3 Teillieferungen und -leistungen sind innerhalb der angegebenen (Liefer)Fristen zulässig.
3.4
Termine und Liefer- bzw. Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
3.5
Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Klärung aller Einzelheiten der
Ausführung, vor Beibringung der vom Auftraggeber gegebenenfalls zu
beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang
einer vereinbarten Anzahlung. Sie verlängert sich unbeschadet der Rechte
des Auftragnehmers bei Verzug des Auftraggebers um die Zeit, die dieser
sich in Verzug befindet. Eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten,
wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt oder der
Liefergegenstand zum Versand übergeben wurde. Liefer-, Erfüllungs- bzw.
Nachfristen sind darüber hinaus auch dann gewahrt, wenn der
Auftragnehmer am letzten Tag der Frist dem Auftraggeber die wesentlichen
Teile oder Programmmodule geliefert hat. Für die Durchführung
vereinbarter Installationsarbeiten steht dem Auftragnehmer dann eine
angemessene Frist zur Verfügung.
3.6 Vereinbarte Lieferfristen
verlängern sich angemessen in Fällen höherer Gewalt, bei Maßnahmen im
Rahmen von Arbeitskämpfen oder sonstigen für den Auftragnehmer
unabwendbaren Ereignissen (z.B. Betriebsstörungen,
Produktionseinstellung bei Lieferfirmen, Verzögerungen in der
Anlieferung wesentlicher Materialien etc.), sofern solche Hindernisse
nachweislich auf die Lieferung der Waren von erheblichem Einfluss sind.
Dies gilt auch, wenn dieses Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Die
vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu
vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges
entstehen.
3.7 Wird die Lieferung aufgrund der vorbezeichneten
Umstände unmöglich, kann der Auftragnehmer wegen des nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Er ist in diesem
Fall nur zur unverzüglichen zinsfreien Rückerstattung empfangener
Anzahlungen verpflichtet. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Beginn
und Ende derartiger Hindernisse mitteilen. Er verpflichtet sich
insbesondere, den Auftraggeber über die Nichtverfügbarkeit einer Ware
oder die Unmöglichkeit der Leistungserbringung unverzüglich zu
informieren.
3.8 Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen
Lieferverzuges oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Auftragnehmers, seiner
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.
3.9 Hinsichtlich des
Gefahrenübergangs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ist der
Auftraggeber Unternehmer und wird der Versand ohne Verschulden des
Auftragnehmers verzögert oder unmöglich, geht die Gefahr mit der
Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Auftraggeber auf
diesen über .
4. Abnahme und Leistungsumfang
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu testen und abzunehmen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1
Sämtliche vom Auftragnehmer genannten Entgelte sind Nettoentgelte ab
Geschäftssitz des Auftragnehmers. Transportkosten und
Installationskosten sind nicht eingeschlossen. Steuern, Gebühren und
sonstige Abgaben werden zusätzlich in Rechnung gestellt, ebenso alle mit
der Erfüllung des geschlossenen Vertrages entstehenden Nebenkosten
(z.B. Reisespesen, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten,
Telefonspesen etc.).
5.2 Kommt der Auftraggeber seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, stellt er seine
Zahlungen ein oder werden dem Auftragnehmer Umstände bekannt, welche die
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen (insbesondere bei
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder der
Einstellung eines solchen Verfahrens mangels Masse), kann der
Auftragnehmer die sofortige Bezahlung aller offenen Forderungen,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.
5.3 Ist der
Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung
von Zahlungen wegen irgendwelcher vom Auftragnehmer nicht anerkannter
oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Auftraggebers
nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
5.4 Kommt
der Vertrag aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen
(Rücktritt usw.) nicht zur Ausführung, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, unbeschadet des Nachweises eines höheren Schadens, 15% der
Auftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber steht
das Recht zu, nachzuweisen, dass der Schaden tatsächlich geringer
ausgefallen ist.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1
Der Auftragnehmer übernimmt in nachfolgend dargelegter Weise Gewähr und
Haftung für Mängel an den von ihm gelieferten Waren bzw. der von ihm
erbrachten Leistungen.
6.2 Ist der Auftraggeber Verbraucher i.S.d. §
13 BGB, gelten beim Kauf beweglicher Sachen die gesetzlichen
Bestimmungen zur Gewährleistung mit folgenden Maßgaben:
6.2.1 Bei
Mängeln der vom Auftragnehmer gelieferten Waren ist der Anspruch des
Auftraggebers auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§
437 Ziffer 3 Alt. 1 und 2 BGB) ausgeschlossen, soweit der Auftragnehmer
den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
6.2.2 Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6.2.3
Der Auftragnehmer leistet auch keine Gewähr für Mängel, die auf
unsachgemäßen Gebrauch (v.a. Nichtbefolgen der Betriebs- und
Wartungsanweisungen), die nachträglich ohne das schriftliche
Einverständnis des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder Dritte
verändert oder repariert wurden. Dies gilt insbesondere, wenn dabei
Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, die
nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
6.2.4 Wegen
weitergehender Ansprüche und Rechte (z.B. Schadenersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung) haftet der Auftraggeber nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies
gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des
Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.
6.3 Sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.d. § 14
BGB ist bzw. vom Auftragnehmer eine Leistung zu erbringen ist bzw. war,
übernimmt der Auftragnehmer in folgender Weise Haftung für Mängel von
ihm gelieferter Waren bzw. Mängel der von ihm erbrachten Leistungen.
6.3.1
Während eines Zeitraumes von einem Jahr nach Ablieferung der Sache bzw.
Abnahme des Werkes hat der Auftraggeber einen Anspruch auf
Nacherfüllung, d.h. nach der Wahl des Auftraggebers auf Beseitigung des
Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
6.3.2 Behauptet der
Auftraggeber das Vorhandensein eines Mangels, kann der Auftragnehmer
nach seiner Wahl verlangen, dass das schadhafte Teil bzw. Gerät mit
vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an
ihn geschickt wird oder der Auftraggeber das schadhafte Teil bzw. Gerät
bereithält und vom Auftragnehmer ein Servicetechniker zum Auftraggeber
geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Werden
Gewährleistungsarbeiten auf Wunsch des Auftraggebers an einem von diesem
bestimmten Ort vorgenommen, kann der Auftragnehmer die daraus
entstehenden Mehraufwendungen (insbesondere Transport-, Wege- und
Arbeitskosten) vom Auftraggeber zu seinen üblichen Vergütungssätzen
verlangen.
6.3.3 Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist
fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten
oder den Kaufpreis bzw. die Vergütung mindern.
6.3.4 Die Beweislast für das Vorhandensein eines Mangels trägt der Auftraggeber.
6.3.5
Zeigt der Auftraggeber einen Mangel an, stellt sich bei der Überprüfung
durch den Auftragnehmer oder der Hersteller aber heraus, dass ein
solcher nicht vorhanden oder beruht der Mangel auf einem Umstand, der
den Auftragnehmer nicht zur Gewährleistung verpflichtet, hat der
Auftraggeber die entstandenen Aufwendungen (v.a. Prüfkosten und
Frachtkosten etc.) dem Auftragnehmer zu erstatten, wenn der Auftraggeber
die unbegründete Mängelrüge vorsätzlich oder grob fahrlässig erhob,
weil ihm z.B. eindeutige Hinweise auf eine andere Fehlerursache
vorlagen.
6.3.6 Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen
(Verzugsschäden) und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn eine Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht vorliegt, der Auftragnehmer den Mangel arglistig
verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder
des Werkes übernommen hat.
6.3.7 Im übrigen gelten, sofern die
vorstehenden Regelungen unter den Ziffern 6.3.1 bis 6.3.6 nichts anderes
bestimmen, die Regelungen in den Ziffern 6.2.1 bis 6.2.5 entsprechend.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Der
Auftragnehmer behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung aller ihm zustehenden und noch entstehenden
Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund vor.
7.2 Bei
vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Mahnung die
Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe
verpflichtet.
7.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie
die Pfändung der Liefergegenstände durch den Auftragnehmer gelten nicht
als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen
entgegenstehen oder dies ausdrücklich vom Auftragnehmer schriftlich
erklärt wird.
7.4 Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
7.4.1
Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Auftraggeber wird
stets für den Auftragnehmer als Hersteller vorgenommen, ohne den
Auftragnehmer jedoch daraus zu verpflichten. Werden die
Liefergegenstände mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der
Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten bzw.
vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung bzw. Vermischung.
7.4.2 Der Auftraggeber verwahrt das Miteigentum unentgeltlich für den Auftragnehmer.
7.4.3
Der Auftraggeber darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur
Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen
Verfügungen durch Dritte hat der Auftraggeber den Auftragnehmer
unverzüglich davon zu benachrichtigen und ihm alle Auskünfte und
Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung seiner Rechte
erforderlich sind.
Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen.
8. Schutzrechte
8.1 Alle
gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und / oder gewerblichen
Schutzrechte an den vom Auftragnehmer verkauften oder erstellten
Produkten und an allen daraus abgeleiteten Produkten, Produktteilen oder
in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen, Zeichnungen und anderen
Angebotsunterlagen verbleiben beim Auftragnehmer.
8.2 Der
Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer gegenüber für alle Schäden, die
sich aus der Verletzung vorgenannter Verpflichtung ergeben. In jedem
Verletzungsfall kann der Auftragnehmer – unbeschadet weitergehender
Schadenersatzansprüche – eine Vertragsstrafe in Höhe des Zehnfachen des
Kaufpreises bzw. der vereinbarten Vergütung geltend machen, ohne dass
ein entstandener Schaden durch den Auftragnehmer nachgewiesen werden
muss. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens
oder dessen Fehlen unbenommen. Macht der Auftragnehmer neben der
Vertragsstrafe Schadenersatzansprüche geltend, so wird die verwirkte
Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet.
8.3 Der
Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich und
schriftlich zu unterrichten, wenn er auf die Verletzung von gewerblichen
Schutz- und Urheberrechten durch ein vom Auftragnehmer geliefertes oder
erstelltes Produkt hingewiesen wird. Der Auftragnehmer ist allein
berechtigt und verpflichtet, den Auftraggeber gegen Ansprüche des
Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene
Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein
von ihm geliefertes oder erstelltes Produkt gestützt sind. Sodann wird
der Auftragnehmer dem Auftraggeber grundsätzlich das Recht zur Benutzung
des Produktes verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen
Bedingungen nicht möglich sein sollte, wird der Auftragnehmer das
Produkt nach seiner Wahl derart abändern oder ersetzen, dass das
Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und dem
Auftraggeber den Kaufpreis bzw. die Vergütung abzüglich eines
angemessenen Betrages für die gewährten
Nutzungsmöglichkeiten erstatten.
8.4
Umgekehrt wird der Auftraggeber den Auftragnehmer gegen alle Ansprüche
des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. ihn von dessen
Ansprüchen freistellen, sofern solche Ansprüche gegen den Auftragnehmer
dadurch entstehen, dass er Instruktionen des Auftraggebers befolgt hat
oder der Auftraggeber das Produkt ändert oder in ein System integriert.
9. Sonstige und Schlussbestimmungen
9.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
9.2
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
9.3
Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
wird für alle Streitigkeiten aus dem abgeschlossenen Vertrag
ausschließlich die Zuständigkeit des für den Geschäftssitz des
Auftragnehmers sachlich vorgesehenen Gerichts vereinbart.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vier
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Matthias Grausam
Heigenkamer Weg 7
82054 Sauerlach
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.